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Walter Kohl, Impfstoff-Abrechnung, Berechtigungsscheine, Maskenpflicht für Jogger, Unfall eines FFP2-Masken Transporters

FFP2-Radar - die News der KW 14 2021

Unbezahlte FFP2-Masken: Sohn von Kohl verklagt Regierung

Der Unternehmer Walter Kohl, ein Sohn des verstorbenen Bundeskanzlers Helmut Kohl, klagt die Bundesregierung wegen eines Corona-Geschäfts aus dem vergangenen Frühjahr an. Vor dem Landgericht Bonn fordert Kohl etwa 5,5 Millionen Euro von Jens Spahns Ministerium. Hintergrund ist ein Maskendeal der Firma Kohl Consult, die 2020 einen Auftrag über eine Million FFP2-Masken vom Ministerium erhalten haben soll. Allerdings wurde die Rechnung dafür laut Anklage noch nicht beglichen. Die bestellten FFP2-Masken haben einen Stückpreis von 4,50 Euro. Berliner Kurier

Impfstoff-Abrechnung analog zu FFP2-Masken

Apotheken erhalten für die Beschaffung und die Bereitstellung der Corona-Impfstoffe 6,58 netto pro Durchstechflasche. Die Vergütung  erfolgt monatlich über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Abrechnungsmodus entspricht dabei im Wesentlichen dem gleichen Verfahren wie bei den FFP2-Masken, die in den zurückliegenden Woche aufgrund von Berechtigungsscheinen abgegeben wurden. Als Kostenträger wird das BAS angegeben. Die Rechenzentren leiten daraufhin monatliche Meldungen an das Bundesamt weiter, das die Impfstoffe dann bezahlt. Aufgrund des Verfahrens bleiben die Vakzine immer im Besitz des Bundes. Großhändler und Apotheken müssen die Nachweise für die Abrechnungen spätestens bis Dezember 2024 aufbewahren. apotheke adhoc

Berechtigungsscheine für FFP2-Masken noch sieben Tage gültig

Die von der Bundesregierung ausgegebenen letzten Berechtigungsscheine für FFP2-Masken sind nur noch bis zum 15. April gültig. Danach ist das Einlösen nicht mehr möglich. Für die Abholung der FFP2-Masken werden auch in den kommenden Tagen noch der Berechtigungsschein, ein Personalausweis und zwei Euro Eigenanteil benötigt. Bundesamt für Soziale Sicherung

Hamburg bestätigt Maskenpflicht für Jogger

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die vom Senat erlassene Maskenpflicht für Jogger an bestimmten Standorten zugelassen. An Elbe und Alster, aber auch im Jenischpark sind Jogger an Wochenenden und an Feiertagen zwischen 10 und 18 Uhr verpflichtet eine Maske zu tragen. Das Gericht ist der Meinung, dass eine Ansteckung auch im Freien möglich sei. Zudem sollte eine Maskenpflicht auch im öffentlichen Raum in Betracht gezogen werden, wenn der vorgesehene Mindestabstand aufgrund hohem Personenaufkommens nicht eingehalten werden kann. DAZ.online

Sattelzug verliert auf der Autobahn 20 Tonnen FFP2-Masken

Auf der A67 ist bei Gernsheim ein Lastkraftwagen aus Osteuropa von der Fahrbahn abgekommen und in eine Böschung geraten. Beladen war der Transporter mit 20 Tonnen FFP2-Masken. Zuerst stieß er gegen mehrere Bäume und blieb dann stark beschädigt neben der Autobahn stehen. Warum der Fahrer, der bei der Aktion leicht verletzt wurde, von der Fahrbahn abgeraten ist, ist noch unklar. Insgesamt wird ein Schaden von rund 200.00 Euro berichtet, die FFP2-Masken haben den Unfall demnach überwiegend unbeschadet überstanden. mittelhessen

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