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Ablauf des zweiten Berechtigungsscheins, Beschlagnahmung von FFP2-Masken aus der Türkei, Masken-Deal am Uniklinikum Magdeburg, Maskenpflicht in Thüringer Schulen

FFP2-Radar - die News der KW 15 2021

Gutscheine für FFP2-Masken nur noch heute gültig

Seit Anfang des Jahres können Risikopatienten mit einem Berechtigungsschein jeweils sechs FFP2-Masken gegen einen Eigenanteil von zwei Euro in der Apotheke abholen. Der erste Schein war von Anfang Januar bis Ende Februar gültig, die Gültigkeit des Zweiten läuft heute ab. aponet.de

Zoll stoppt FFP2-Masken aus der Türkei

Bei einer Routinekontrolle hat das Zollamt im baden-württembergischen Albstadt 966.000 mangelhafte FFP2-Masken entdeckt und aus dem Verkehr gezogen. Geliefert wurden sie aus der Türkei. Wegen der Mängel darf die Ware nicht in der EU verkauft werden. Bei den FFP2-Masken, die sich bereits auf dem Rückweg in die Türkei befinden, war die CE-Kennzeichnung nicht mehr gültig und die nötigen Warnhinweise fehlten. Auf einer Charge speziell für Kinder entwickelter Masken war der Hinweis „Nicht empfohlen für Kinder!“ gedruckt. Zollern Alb Kurier

Uniklinikum Magdeburg: Strafanzeige wegen FFP2-Masken-Deal

Der Geschäftsführer der Firma ChinaProfis hat eine Strafanzeige gegen das Uniklinikum Magdeburg gestellt. Grund dafür ist ein  FFP2-Masken-Deal zwischen der Klinik und einem Unternehmen, dessen Miteigentümer der Sohn des ärztlichen Direktors ist. Vater und Sohn bestreiten eine Bevorteilung durch ihr persönliches Verhältnis, der Aufsichtsratsvorsitzende des Klinikums sieht dennoch einen Compliance-Verstoß. In der Sache gibt es viele Ungereimtheiten. mdr

Ab Montag: Maskenpflicht in Thüringer Schulen

Ab Montag gilt für alle Klassenstufen der Thüringer Schulen eine Maskenpflicht. Zugelassen sind FFP2-Masken oder alternativ OP-Masken. Die Entscheidung wurde am letzten Freitag beschlossen und gilt erst einmal bis zum 24. April. Eine Familie hat vor dem Amtsgericht Weimar bereits erfolgreich gegen die Maskenpflicht geklagt, doch das Urteil ändert nichts Generelles an dem erlassenen Beschluss. Thüringer Allgemeine

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