Kontrollen im ÖPNV, Zweifelhaftes CE2163 Zeichen auf türkischen FFP2-Masken, Maskendeals mit Emix, Gerichtsverfahren in Österreich nur mit FFP2-Maske
FFP2-Radar - die News der KW 18 2021
Kontrollen der FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV
Seit dem vergangenen Wochenende werden Verstöße gegen die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verstärkt geahndet. Fahrgästen, die keine FFP2-Maske tragen, droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Das Beispiel Duisburg zeigt, dass eine große Mehrheit die Regeln einhält. Das Ordnungsamt der Stadt und die Duisburger Verkehrsgesellschaft haben in der vergangenen Woche nur drei Bußgelder verhängt – bei 19.685 kontrollierten Fahrgästen. Seit dem 24. April ist das Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV Pflicht, zu Beginn wurden allerdings keine Strafen verteilt. WAZ
Türkische FFP2-Masken mit falscher CE-Kennzeichnung aufgetaucht
Einige in Istanbul hergestellte FFP2-Masken weisen eine zweifelhafte CE-Zertifizierung auf und bieten keinen ausreichenden Schutz. Sechs Maskenmodelle der Zertifizierungsstelle 2631 in der Türkei wurden aufgrund eines Informantenhinweis von der DEKRA überprüft. Bei dem Kurztest wurden die oben genannten, bereits in der Türkei überprüften, Kriterien getestet. Dabei sind alle Masken bei mindestens einem Kriterium durchgefallen und erfüllen damit nicht die EU-Anforderungen einer FFP2-Maske. Merkur.de und ZDF
Deutsche Maskendeals der Ministerien mit Schweizer Firma Emix
Das Bayerische Gesundheitsministerium und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben zu Beginn der Pandemie Millionen von FFP2-Masken zu teuren Preisen bei der Schweizer Firma Emix erworben. Das wird jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof angeklagt. Die Gründer von Emix könnten durch den Verkauf mehr als 100 Millionen, vielleicht sogar 200 Millionen Euro Gewinn erzielt haben. Im Frühjahr 2020 kaufte das BMG zu einem Stückpreis von durchschnittlich 5,58 pro Maske bei Emix ein. Süddeutsche Zeitung und Tagesschau
Österreich: Kein Gerichtsverfahren ohne FFP2-Maske
Der österreichische Ex-Politiker und Aktivist Martin Rutter sollte sich am Freitag vor dem Wiener Landesgericht verantworten, wurde aber vom Sicherheitsdienst nicht eingelassen, weil er das Tragen einer FFP2-Maske ablehnte. Auch andere Formen eines Mund-Nase-Schutzes lehnte der Angeklagte ab. Sein Verteidiger legte ein ärztliches Attest vor, das die Richterin nicht anerkennen wollte. Nun wurde das Verfahren vertagt. OE24
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