Hamburger Zollamt stoppt China-Masken, bundeseinheitlichen Vorgaben für Kinder zwischen sechs und 16 Jahren, angebliche FFP2-Masken für Kinder, Masken-Klagewelle gegen das BMG, Kopfband bei Neurodermitis
FFP2-Radar - die News der KW 20 2021
Hamburger Zollamt stoppt tausende FFP2-Masken mit Mängeln
Das Hamburger Zollamt hat in der vergangenen Woche die Einfuhr von zigtausend Schutzmasken aus China gestoppt. Die 52.600 FFP2- und KN95-Masken entsprechen nicht der EU-Norm und dürfen hier deswegen nicht verkauft werden. Den Masken fehlten teilweise die CE-Kennzeichnung, die Angabe zur Identifikation des Herstellers und die deutschsprachige Bedienungsanleitung. RTL
Kinder müssen keine FFP2-Masken mehr tragen
In Zukunft müssen Kinder zwischen sechs und 16 Jahren keine FFP2-Maske mehr tragen, eine OP-Maske reicht dann aus. Mit den bundeseinheitlichen Vorgaben wurde die Notbremse eingeführt, die auch Kinder zur FFP2-Maskenpflicht beispielsweise im Bus oder beim Friseur verpflichtet. Jetzt hat Gesundheitsminister Jens Spahn angekündigt das Infektionsschutzgesetz (9fSG) dahin gehend zu ändern und Kinder bis 16 Jahren von der FFP2-Maskenpflicht zu befreien, da diese bei Kindern häufig nicht richtig sitzt und in Folge dessen keinen ausreichenden Schutz bietet. Spätestens morgen soll die Änderung des ifSG vom Bundestag beschlossen werden und dann in den Bundestag kommen. aerzteblatt.de und apotheke adhoc
Shop Apotheke verkauft angebliche FFP2-Masken für Kinder
Die Apothekerkammer Sachen-Anhalt (AKSA) stellte erneut klar, dass es keine FFP2-Masken für Kinder gibt. Trotzdem verkauft die Shop Apotheke FFP2-Masken speziell für Kinder. Die "Kids Vice Medical Masken" kommen im 20er-Karton und kosten 29,99 Euro. Auf einem Hinweis in der Packung steht allerdings, dass die FFP2-Maske nicht für Kinder unter sechs Jahren und Erwachsene geeignet ist. Zudem liegt kein Konformitätszertifikat bei, dass auf eine Prüfung der FFP2-Masken bei Minderjährigen hinweist. AKSA und apotheke adhoc
Gesundheitsministerium muss sich Masken-Klagewelle stellen
Bis Mai 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Jens Spahn rund eine Milliarde Schutzmasken bei verschiedenen Lieferanten bestellt. Einige warten angeblich bis heute auf ihr Geld. Dem Landgericht Bonn liegen 89 Klagen von Masken-Herstellern gegen das Ministerium vor. Durch die Klagen entstehen dem BMG Kosten von rund 20 Millionen Euro für Anwälte und das Besteiten der Verfahren. Der Streitwert liegt über 200 Millionen Euro. Merkur
Bei Neurodermitis empfiehlt sich das Kopfband zur Maske
Seit der Einführung der Maskenpflicht gibt es gelegentlich Beschwerden über gerötete und abgeknickte Ohren. Auch juckende Ohrmuscheln sind häufig Folgen einer Mund-Nase-Bedeckung. Allerdings besteht die Ohrmuschel aus elastischem Knorpel, der dafür sorgt, dass sich die Ohren immer wieder in ihre Ursprungsform zurückfinden. Dennoch wird die Haut an den Ohren durch die Maske gereizt und trocknet aus. Vor allem für Träger mit Hauterkrankungen wie Neurodermitis ist das ständige Maske-Tragen ein Problem. Eine Kopfbandhalterung ist in diesem Fall zu empfehlen. Kurier