Schüler tragen weiterhin Maske, In Bayern muss wieder FFP2-Maske getragen werden, Land NRW lässt Maskenpflicht in Schulen nicht mehr zu, Familiengerichte können nicht über die Maskenpflicht entscheiden
FFP2-Radar - die News der KW 44 2021
Schüler tragen weiterhin Maske
Seit Dienstag dürfen die Kinder in NRW an ihrem Sitzplatz auf die Maske verzichten. Dennoch gibt es einige Schülerinnen und Schüler die trotz der aufgehobenen Maskenpflicht weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz aufsetzen. Die Schüler fühlen sich durch die Maske einerseits sicherer und tragen sie andererseits zum Schutz ihrer Mitschüler und Lehrer. RTL News
In Bayern muss wieder FFP2-Maske getragen werden
In Bayern wird neben der Maskenpflicht im Unterricht auch wieder die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und im ÖVPN eingeführt. Bisher galt die Maskenpflicht zwar dort schon, allerdings reichte eine medizinische Maske aus. Voraussetzung der Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht ist das Erreichen der Stufe Gelb der Krankenhaus-Ampel. Aktuell befindet sich Bayern bereits in Stufe Gelb. Augsburger Allgemeine
Land NRW lässt Maskenpflicht in Schulen nicht mehr zu
Seitdem die Maskenpflicht in NRW abgeschafft wurde, kritisiert der Krefelder Oberstadtdirektor, Markus Schön, die Entscheidung der Landesregierung. Die Schulleiter der Stadt Krefeld hatten dafür plädiert, die Maskenpflicht beizubehalten. Das Anliegen der Krefelder Schulen wurde aufgrund der sich unter dem Bundesdurchschnitt befindenden Inzidenz vom Land NRW abgelehnt. Laut des Gesundheitsministers von NRW, Karl-Josef Laumann, gibt es keine Auffälligkeiten in den Krefelder Schulen, die das Festhalten an der Maskenpflicht befürworten würden. RP Online
Familiengerichte können nicht über die Maskenpflicht entscheiden
Die Entscheidung, ob Kinder in der Schule eine Maske tragen müssen oder nicht kann nicht von Familiengerichten, sondern nur von Verwaltungsgerichten entschieden werden. Im Frühjahr plädierten zwei Familienrichter für den Wegfall der Maskenpflicht an Schulen. Laut des Bundesgerichtshof ist allerdings alleine das Verwaltungsgericht für solche Entscheidungen zuständig. Die zwei Familienrichter aus Weimar und Weilheim hatten den Wegfall der Maskenpflicht an Schulen umsetzen wollen. Sie sprachen von einer "Sorge um das Kindeswohl" durch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Tagesschau
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