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FFP2-Masken: hier sind sie in Bayern Pflicht

18. Januar 2021

In Bayern müssen FFP2-Masken an vielen Orten verpflichtend getragen werden. Wer das versäumt, riskiert nach einer Kulanzwoche ab dem 24. Januar ein saftiges Bußgeld von 250 Euro. Bedürftige Menschen und pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose FFP2-Masken, ältere Menschen erhalten die Masken gegen eine geringe Zuzahlung.

FFP2 Masken in Bayern Pflicht

In der Corona-Pandemie hat Bayern vorgelegt und macht das Tragen von FFP2-Masken zur Pflicht. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren, die weiterhin so genannte Alltagsmasken nutzen dürfen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und dort auch an Haltestellen und in Bahnhöfen. Wer in Bayern den ÖPNV meidet und in ein Taxi steigt, darf auch das nur noch mit FFP2-Maske tun.

FFP2-Masken in Bayern auch im Freien

Ob Supermarkt, Zoohandlung, Drogerie oder Apotheke: Beim Einkauf vor Ort müssen Kunden nun überall dort FFP2-Masken tragen, wo bislang ein Mund-Nase-Schutz geboten war. Auf Kundenparkplätzen oder auf Wochenmärkten gilt ebenfalls die Pflicht zur FFP2-Maske. Besuche in der Arzt- oder Zahnarztpraxis und Termine bei Therapeuten sind nun ausschließlich mit einem solchen Schutz erlaubt.

Für Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Behinderteneinrichtungen gilt die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken bereits seit Längerem. Nachträglich hat der Freistaat Bayern außerdem eine FFP2-Maskenpflicht für Gottesdienstbesucher beschlossen. Mit den Maßnahmen nimmt Bayern ein weiteres Mal eine Vorreiterrolle gegenüber anderen Bundesländern ein. Bund und Länder haben sich darauf geeignet, in den Bereichen das Tragen zumindest von OP-Masken vorzuschreiben, raten jedoch ebenfalls zur Nutzung von FFP2-Masken.

Kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige in Bayern

In einem ersten Schritt hat das bayerische Gesundheitsministerium mit der Verteilung von 2,5 Millionen FFP2-Masken begonnen, die an Bedürftige gehen sollen. Dazu zählen neben Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln.

Pflegende Angehörige erhalten zunächst drei kostenlose FFP2-Schutzmasken. Als Nachweis reicht es aus, ein Schreiben der Pflegekasse vorzuzeigen, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden pflegebedürftigen Person hervorgeht.

Nachdem sie nach einem Beschluss des Bundes im Dezember Anspruch auf drei kostenlose FFP2-Masken hatten, bekommen Menschen über 60 Jahre sowie chronisch Kranke in ganz Deutschland nun Post von ihren Krankenkassen. Darin finden die Versicherten Gutscheine für zweimal je sechs FFP2-Masken, die sie gegen eine geringe Zuzahlung von jeweils etwa zwei Euro in ihrer Apotheke einlösen können.

Für Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sind Gutscheine für die FFP2-Masken ein positives Signal des Bundes in der aktuellen Phase der Pandemie: „Es war gut und richtig, in der ersten Phase der Pandemie grundsätzlich das Masketragen einzuführen. Jetzt ist die Zeit gekommen, qualitativ nachzuschärfen und auf Masken mit höherem Schutz zu setzen.“

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