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Bundesnotbremse: hier gilt FFP2-Maskenpflicht

6. Mai 2021

Die Corona-Infektionszahlen sind in Deutschland nach wie vor zu hoch. Doch inzwischen gibt es wirksame Mittel gegen eine weitere Ausbreitung des Virus. Eine zentrale Rolle für die Bewältigung der Pandemie spielt die FFP2-Maske. Mit der bundesweiten Notbremse wird die Maskenpflicht daher weiter verschärft. Wo schreibt die Notbremse eine Maskenpflicht vor und warum ist hier nur noch die FFP2-Maske zulässig?

Bund und Länder verschärfen Maskenpflicht

 

Mutationen des Coronavirus wie die britische Variante B.1.1.7 oder die indische Art B.1.617 stellen in dieser Phase der Pandemie ein ernstes Risiko dar. Die aus Großbritannien stammende Mutation vergrößert das Ansteckungsrisiko beispielsweise um etwa 35 Prozent. Nicht zuletzt wegen dieser Bedrohung gilt es, den Schutz gegen besonders gefährlicher Aerosol-Tröpfchen aus der Ein- und Ausatemluft zu verbessern. Vor diesem Hintergrund gilt seit dem 23. April die bundesweite Notbremse und damit eine verschärfte Maskenpflicht, die insbesondere das Tragen einer FFP2-Maske vorschreibt.

Wo gilt laut Notbremse die verschärfte Maskenpflicht?

Seit mit der Notbremse eine verschärfte Maskenflicht eingeführt wurde, ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur noch mit einer FFP2-Maske erlaubt. In Bussen, Zügen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Taxen – also im gesamten ÖPNV – ist die FFP2-Maske zwingend erforderlich. Die Maskenpflicht bezieht sich auch auf Haltestellen und Stationen. Wer unterwegs sein will, sollte die FFP2-Maske also immer dabeihaben – so schreibt es die Maskenpflicht vor. Das gilt grundsätzlich überall dort, wo die bundesweite Notbremse greift, also ab einem Inzidenzwert über 100. Sobald der Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über diesem Wert liegt, tritt die Notbremse am übernächsten Tag in Kraft, sagt die Bundesregierung. Einzelne Kommunen können Regelungen wie eine Maskenpflicht allerdings auch schon bei geringeren Inzidenzwerten anwenden.

Andere Bestandteile der Maskenpflicht sind schon lange vor der bundesweiten Notbremse in Kraft getreten. Dazu zählt beispielsweise die Maskenpflicht in Geschäften oder Gottesdiensten. Hier ist eine medizinische Maske, also eine OP-Maske oder besser noch eine FFP2-Maske Pflicht. Teilweise wurden die bestehenden Regelungen durch die Notbremse allerdings verschärft. Körpernahe Dienstleistungen sind grundsätzlich nur noch mit FFP2-Maske erlaubt. Die Maskenpflicht erlaubt in diesem Fall ausdrücklich keine OP-Masken und schon gar keine Alltagsmasken aus Stoff. Friseurbesuche sowie die Fußpflege sind von dieser Maskenpflicht besonders betroffen und nur noch mit FFP2-Maske erlaubt. In anderen Fällen, etwa bei Arztbesuchen, sind alternativ auch andere medizinische Masken gestattet, selbst wenn diese weniger Schutz bieten. Auch Kinder müssen selbstverständlich keine Masken tragen, die hinsichtlich der Passform völlig ungeeignet sind. Hier bietet die Kindermaske angelehnt an den FFP2-Standard eine gute Lösung.

Warum fordert die Notbremse das Tragen der FFP2-Maske?

Ein genauerer Blick auf die Regelungen der Notbremse verdeutlicht, dass der Gesetzgeber den Einsatz der FFP2-Maske deutlich verstärken möchte. Neben der Impfkampagne stellt die FFP2-Maske das wohl wichtigste Instrument der Pandemie-Bekämpfung. In vielen Situationen wird die Maskenpflicht daher auf die FFP2-Maske fokussiert. Nicht ohne Grund, denn während OP-Masken zwar die Umwelt vor Aerosolen und besonders vor Tröpfchen schützen, die Sars-CoV-2 übertragen können, bieten OP-Masken aber keinen Schutz für den Träger selbst. Demgegenüber dienen FFP2-Masken primär dem Selbstschutz des Trägers, wie auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) deutlich macht. Die Schutzfunktion ist europaweit durch die Norm DIN EN 149:2009-08 festgelegt. Zertifizierte FFP2-Masken müssen demnach 94 Prozent der Partikel abfiltern. So werden insbesondere die gefährlichen Aerosol-Tröpfchen aus der Ein- und Ausatemluft entfernt, was den Schutz vor SARS-CoV-2 wesentlich verbessert. Diese Filterwirkung ist der Grund für die verschärfte Maskenpflicht.

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