Weihnachtsmärkte nur mit Maske
25. Novembert 2021
Es ist wieder so weit: Weihnachten steht vor der Tür und vielerorts empfangen Weihnachtsmärkte wieder zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Nach einem Jahr coronabedingter Pause gestalten sich die Weihnachtsmärkte in diesem Jahr aber anders als in den Jahren vor der Pandemie. Dort wo sie stattfinden, ist mit einer strengen Maskenpflicht zu rechnen.

Der überwiegende Teil der Veranstalter beruft sich auf die Maskenpflicht und 2G- oder 3G-Regelungen. Das heißt, dass alle Besucherinnen und Besucher geimpft, genesen oder auch getestet sein müssen. Zudem muss während des gesamten Besuchs eine Maske getragen werden. Lediglich für den Glühwein oder die Weihnachtsmarkt-Bratwurst darf die Maske abgenommen werden. In Bayern sollte sogar eine FFP2-Maskenpflicht auf Weihnachtsmärkten gelten. Da in dem südlichen Bundesland aber alle Weihnachtsmärkte abgesagt wurden, spielt die Art der Maskenpflicht in diesem Kontext keine Rolle. Bayern ist allerdings neben Sachsen das einzige Bundesland, das auch für 2021 alle Weihnachtsmärkte abgesagt hat.
Weihnachtsmärkte setzen auf 2G und Maske
In anderen Bundesländern fallen die Weihnachtsmärkte lediglich in ausgewählten Städten aus. Andere Städte setzen im Gegensatz zu pauschalen Absagen lieber doch auf strenge Schutzkonzepte und die altbewährte Maskenpflicht. Vielerorts ist die FFP2-Maske auch dann Pflicht, wenn ein Impf,- Genesenennachweis vorliegt. Besucherinnen und Besucher müssen die FFP2-Maske oft auf dem gesamten Gelände des Weihnachtsmarktes tragen, nicht nur in Innenebereichen. 2G-Regeln und die Maskenpflicht ergänzen sich dabei oft.
Besucherinnen und Besucher tragen freiwillig Maske
Dass viele Weihnachtsmärkte ihren Zugang mit 2G- oder 3G-Regelungen beschränken und zusätzlich das Tragen einer FFP2-Maske fordern, unterstreicht erneut die große Bedeutung der Maske für den Infektionsschutz. Obwohl Weihnachtsmärkte fast ausschließlich im Freien stattfinden, halten viele Veranstalter an der Maskenpflicht fest. Die Maske hat bewährt und wird gerne genutzt, um sich oder andere gegen das Corona-Virus zu schützen, selbst wenn bereits andere Corona-Maßnahmen greifen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Auf dem Berliner Weihnachtsmarkt auf dem Gendarmenmarkt gilt beispielsweise lediglich die 2G-Regelung. Das Tragen einer Maske ist hier nicht verpflichtend. Dennoch entscheiden sich viele Besucherinnen und Besucher, freiwillig eine Maske zu tragen.
Die Maske als bewährter Schutz im Winter
Die FFP2-Maske hat sich in der Gesellschaft als Schutz gegen das Corona-Virus etabliert. Dass die meisten Veranstalter ihre Weihnachtmärkte lieber mit als ohne Maskenpflicht öffnen, hat auch mit dem allgemeinen Vertrauen in die Wirkung der FFP2-Maske zu tun. Offensichtlich sind viele Bürgerinnen und Bürger davon überzeugt, dass die Maske angesichts der Rekord-Infektionszahlen, vor einer Corona-Infektion schützt. Die Maske genießt also eine hohe Akzeptanz und wird uns wahrscheinlich durch den gesamten Winter begleiten. Ob wir im nächsten Jahr auch noch eine Maske für den Besuch auf dem Weihnachtsmarkt benötigen, werden dann die Infektionszahlen entscheiden.
Sentias FFP2-Masken

Sentias 2er alukaschierter Beutel
Modell DE.W42-A
CE 1008 vom TÜV Rheinland zertifiziert
DEKRA geprüft
Verpackungseinheit: 2 St
im Beutel (alukaschiert)
Mindestabnahme 250 Verpackunsgseinheiten
ab (netto) 0,39 € / St

Sentias 2er alukaschierter Beutel
Modell DE.W42-A
CE 1008 vom TÜV Rheinland zertifiziert
DEKRA geprüft
Verpackungseinheit: 10 St
im Beutel (alukaschiert)
Mindestabnahme 80 Verpackunsgseinheiten
ab (netto) 0,39 € / St

Sentias 50er Karton
Modell DE.W42-A
CE 1008 vom TÜV Rheinland zertifiziert
DEKRA geprüft
Verpackungseinheit: 50 St
im Spenderkarton
Mindestabnahme 24 Verpackunsgseinheiten
ab (netto) 0,39 € / St