FFP2-Masken stärken Vertrauen in Zahnarztpraxen
Zahnarztpraxen leiden besonders stark unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. In einigen Städten verzeichnen die Zahnärzte einen Patienten-Rückgang von rund zwei Dritteln im Vergleich zu der Zeit vor der Pandemie. Im Bundesdurchschnitt liegt der Verlust aktuellen Befragungen zufolge bei etwa 50 Prozent. FFP2-Masken sind für Zahnarztpraxen ein wichtiges Mittel, um Vertrauen von Patienten zurückzugewinnen.
Der massive Einbruch bei den Patientenzahlen hat so dazu geführt, dass zahlreiche Zahnarztpraxen Kurzarbeit angemeldet haben. Damit laufen allerdings nicht wenige Zahnarztpraxen Gefahr, in eine Art Teufelskreis zu geraten: Viele Fixkosten wie etwa die Miete der Praxisräume bleiben in den meisten Fällen konstant bestehen, während die Einnahmen massiv gesunken sind. Gerade junge Zahnarztpraxen, die oftmals sechsstellige Kreditsummen für eine moderne Praxisausstattung aufgenommen haben, drücken jetzt die Belastungen. Traditionell ist die Zahnmedizin viel ausstattungsintensiver als andere Fachbereiche, entsprechend hoch sind bei vielen Praxen die monatlichen Belastungen hierfür. Doch während für andere Mediziner durch staatliche Schutzmechanismen die Auswirkungen der Pandemie gemildert werden, gehen die Zahnmediziner bislang größtenteils leer aus.
Übersteigerte Infektionsängste in der Zahnarztpraxis
Viele Patienten verschieben Behandlungen beim Zahnarzt auf die Zeit nach der Pandemie, weil sie das Infektionsrisiko während des Praxisbesuchs fürchten. Dabei ist das Gefahrenpotential gerade in Zahnarztpraxen außerordentlich gering: Laut der Berufsgenossenschaft für das Gesundheitswesen und die Wohlfahrtspflege (BGW) entfielen im Jahr 2020 von den rund 19.800 meldepflichtigen Verdachtsanzeigen auf COVID-19 im Gesundheitsbereich bundesweit nur 85 Fälle auf den Bereich Zahnmedizin. Zum Vergleich: Beim Personal in Krankenhäusern lag der Wert im Jahr 2020 bei 9.005 Verdachtsfällen.
Die bereits vor Corona sehr hohen Hygienestandards, wie etwa die intraorale Absaugung mit hoher Durchflussrate, wirken sich im Bereich der Zahnmedizin sehr positiv aus. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) verweist zudem auf die umfangreich zusätzlich ergriffenen Maßnahmen zum Patientenmanagement in den Praxen. Dazu zählt auch der verstärkte Einsatz von Desinfektionsmitteln und FFP2-Masken. Diese Maßnahmen verursachen allerdings auch Kosten. Dennoch warten Zahnärztinnen und Zahnärzte weiter auf eine Gleichstellung beim Rettungsschirm. Doch womöglich müssen sie darauf ebenso vergeblich warten wie auf eine frühzeitige Berücksichtigung bei den Corona-Impfungen.
Vertrauen muss neu geschaffen werden – FFP2-Masken helfen dabei
Immer mehr Zahnmediziner ergreifen deshalb die Flucht nach vorne: Sie sprechen ihre Patienten proaktiv an und verweisen auf die bestehenden, extrem hohen und nachweislich erfolgreichen Hygienestandards. Der Hinweis, dass in den Zahnarztpraxen durchgängig FFP2-Masken getragen werden, könnte in diesem Zusammenhang verstärkt dazu beitragen, dass wieder mehr Vertrauen zurückkehrt – und damit die Patienten, die vielfach selbst auf kurze Routine-Checks verzichten. Die FFP2-Maske wird damit gewissermaßen zum für alle sichtbaren Vertrauensanker für die Hygiene. Bleibt zu hoffen, dass sich dadurch die Bürger auch im Sinne der eigenen Zahngesundheit einen Ruck geben, auf Hygiene und FFP2-Schutz vertrauen – und den Besuch in der Zahnarztpraxis nicht noch weiter vertagen.
Sentias FFP2-Masken

Sentias 2er alukaschierter Beutel
Modell DE.W42-A
CE 1008 vom TÜV Rheinland zertifiziert
DEKRA geprüft
Verpackungseinheit: 2 St
im Beutel (alukaschiert)
Mindestabnahme 250 Verpackunsgseinheiten
ab (netto) 0,39 € / St

Sentias 2er alukaschierter Beutel
Modell DE.W42-A
CE 1008 vom TÜV Rheinland zertifiziert
DEKRA geprüft
Verpackungseinheit: 10 St
im Beutel (alukaschiert)
Mindestabnahme 80 Verpackunsgseinheiten
ab (netto) 0,39 € / St

Sentias 50er Karton
Modell DE.W42-A
CE 1008 vom TÜV Rheinland zertifiziert
DEKRA geprüft
Verpackungseinheit: 50 St
im Spenderkarton
Mindestabnahme 24 Verpackunsgseinheiten
ab (netto) 0,39 € / St